Gemeinde Hausen bei Würzburg
Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Zulassung als Tierarzt/Tierärztinzu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.