Gemeinde Hausen bei Würzburg

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Gemeinde Hausen bei Würzburg

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Steuern und Gebühren

Abfallentsorgungsgebühren

Restmüllbehälter in Liternzulässige Personenzahljährliche Abfallgebührinkl. Mitnutzung Biotonneinkl. Mitnutzung Papiertonne
60 lbis zu 4207,00 €120 l240 l
90 lbis zu 6262,00 €bis zu 240 l240 l
120 lbis zu 8318,00 €bis zu 240 l240 l
240 lbis zu 16538,00 €bis zu 240 l240 l
1.100 l 2.283,00 €bis zu 1.100 lbis zu 1.100 l

Ausführliche Informationen rund um das Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie auf der Homepage des ...

Allgemeine Gebühren

Abfallsack "Biomüll"

   3,50 €

Abfallsack "Restmüll"

   5,00 €

Auskunft aus dem Melderegister

   10,00 €

Auskunft Gewerbebetrieb

15,00 €

Beglaubigung (auch gleicher Art oder größere Anzahl)

   5,00 €

Bestätigung für Urnenbestattung

   5,00 €

Führerschein-Antrag (Bestätigung der Gemeinde)

   5,00 €

Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis

13,00 €

Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)

30,00 €

Gewerbe- An-, Ab- oder Ummeldung bzw. Erweiterung

25,00 €

Gewerbezentralregister - Auskunft

13,00 €

Kopie s/w (auf farbigem Papier + 0,05 €)

   0,15 €

Kopie farbig (auf farbigem Papier + 0,05 €)0,25 €
Kopie für Vereine s/w0,05 €

Kopie für Vereine farbig

   0,15 €

Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung

   5,00 €

Ausweispapiere (Kinderreisepass / neuer Personalausweis / Reisepass)

Kinderreisepass* neu ausstellen (muss immer mit Lichtbild ausgestellt werden)

13,00 €

Kinderreisepass* verlängern oder neues Lichtbild einfügen

   6,00 €

Personalausweis - vorläufig (höchstens 3 Monate gültig)

10,00 €

Personalausweis - Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

22,80 €

Personalausweis - Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)

37,00 €

weitere Gebührenregelungen beim Personalausweis:

- Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei Ausgabe

   oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

- Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)

gebührenfrei

- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

- Entsperren der Online Ausweisfunktion

gebührenfrei

Reisepass - vorläufig** (höchstens 1 Jahr gültig)

26,00 €

Reisepass - Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

37,50 €

Reisepass - Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)

60,00 €

weitere Gebührenregelungen beim Reisepass: 

- mit 48 Seiten

zusätzlich 22,00 €

- im Expressverfahren (i.d.R. innerhalb 3 Werktagen - ohne Garantie!)

zusätzlich 32,00 €

Wir bitten Sie, die neuen Richtlinien für Passbilder zu beachten, da die Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses nur bei Einhaltung der erforderlichen Kriterien erfolgen kann!

Haben Sie von uns noch keinen Ausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich:

  • eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (bei Ledigen) bzw.
  • eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch (bei Verheirateten).

 Ihr persönliches Erscheinen ist auf jeden Fall erforderlich.

 

* Seit dem 01.01.2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

** Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Brennholz für Selbstwerber

20,00 € / Ster (ab der Einschlagsaison 2022 / 2023)

Elternbeiträge für unter 3-jährige Kinder (Kleinkindgruppe / Kindergarten) - gültig ab 01.09.2021

Stunden / täglichElternbeitrag für das derzeit 1. KindElternbeitrag für das derzeit 2. KindElternbeitrag ab dem derzeit 3. Kind
ab 3 - 4 Stunden130,00 €110,00 €  90,00 €
von mehr als 4 - 5 Stunden140,00 €120,00 €100,00 €
von mehr als 5 - 6 Stunden150,00 €130,00 €110,00 €
von mehr als 6 - 7 Stunden160,00 €140,00 €120,00 €
von mehr als 7 - 8 Stunden170,00 €150,00 €130,00 €
von mehr als 8 - 9 Stunden180,00 €160,00 €140,00 €

In den oben genannten Elternbeiträgen sind 6,00 € Materialgeld enthalten.

Elternbeiträge für über 3-jährige Kinder (Kindergarten) - gültig ab 01.09.2021

Stunden / täglichElternbeitrag für das derzeit 1. KindElternbeitrag für derzeit 2. KindElternbeitrag ab dem derzeit 3. Kind
ab 3 - 4 Stunden100,00 €  80,00 €  60,00 €
von mehr als 4 - 5 Stunden110,00 €  90,00 €  70,00 €
von mehr als 5 - 6 Stunden120,00 €100,00 €  80,00 €
von mehr als 6 - 7 Stunden130,00 €110,00 €  90,00 €
von mehr als 7 - 8 Stunden140,00 €120,00 €100,00 €
von mehr als 8 - 9 Stunden150,00 €130,00 €110,00 €

In den oben genannten Elternbeiträgen sind 6,00 € Materialgeld enthalten.

Elternbeiträge für Hortkinder - gültig ab 01.09.2021

Stunden / täglichElternbeitrag für das Hortkind
ab 1 - 2 Stunden60,00 €
von mehr als 2 - 3 Stunden70,00 €
von mehr als 3 - 4 Stunden80,00 €
von mehr als 4 - 5 Stunden90,00 €

In den oben genannten Elternbeiträgen sind 3,00 € Materialgeld enthalten.

Grabgebühren

Reihengrabplatz (Einzelgrab)  23,00 € / jährlich
Familiengrab  39,00 € / jährlich
Urnengrabstätte / Baumbestattung  20,00 € / jährlich

Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für Verstorbene über 10 Jahre:

20 Jahre*
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für Verstorbene bis zu 10 Jahren:10 Jahre*
* Entsprechendes gilt auch für Aschenreste. 
Leichenhausbenutzung (bei einer Dauer bis zu 4 Tagen)  50,00 € / einmalig
Leichenhausbenutzung für jeden weiteren Tag  10,00 € / Tag
Genehmigung für Grabsteinaufstellung und / oder Grababdeckplatten  35,00 € / einmalig
Genehmigung zum Ausgraben und Umbetten einer Leiche  35,00 € / einmalig

Hebesätze für die Realsteuern

Grundsteuer "A" (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

360 v. H.

Grundsteuer "B" (für sonstige Grundstücke)

340 v. H.

Gewerbesteuer360 v. H.

Hundesteuer

Erster Hund30,00 € / jährlich
jeder weitere Hund40,00 € / jährlich
Ermäßigter Hund15,00 € / jährlich

Kanalbenutzungsgebühren

gültig seit 01.01.2020

Grundgebühr je angeschlossenem Grundstück72,00 € / jährlich
Verbrauchsgebühr je cbm2,90 €

Wasserverbrauchsgebühren

gültig seit 01.01.2021

Grundgebühr für Wasserzähler je nach Zählergröße(brutto, inklusive 7 % MwSt.)
¾ Zoll (Durchfluss bis 5 m³)25,68 € / jährlich
1 Zoll (Durchfluss bis 10 m³)32,10 € / jährlich
Verbrauchsgebühr je cbm3,28 €