Gemeinde Hausen bei Würzburg
Um für die Leitung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 FahrlG) berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.