Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung
Beschreibung
Auf Antrag der Technischen Prüfstelle erkennt die Regierung von Niederbayern Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr an, sofern die untenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.