Gemeinde Hausen bei Würzburg
Eine Pflegschaft wird durch Bestellung eines Pflegers bei einem Fürsorgebedürfnis für besondere Angelegenheiten angeordnet. Diese können z. B. sein:
§§ 55, 56 Sozialgesetzbuch VIII, §§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Familiengerichte bei den Amtsgerichten; Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten