Gemeinde Hausen bei Würzburg

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Bekanntmachung

Die Gemeinde Hausen bei Würzburg hat beim Landratsamt Würzburg, Umweltamt, eine gehobene Erlaubnis für das oben genannte Vorhaben beantragt. Auf Veranlassung des Landratsamts werden die Unterlagen im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens zur Einsichtnahme ausgelegt. Sie bestehen aus den Antragsunterlagen und einem Entwurf des Bescheids über die gehobene Erlaubnis.
 
Die Unterlagen werden für die Dauer eines Monats vom 18.06.2025 bis zum 23.07.2025

im Rathaus der Gemeinde Hausen, Fährbrücker Straße 5, 97262 Hausen bei Würzburg, (Bauamt, 1. OG) während der Öffnungszeiten
Montag:          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag:           07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
ausgelegt.
 
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Einwendungsfrist vom 18.06.2025 [Beginn der Auslegung] bis zum 07.08.2025 [zwei Wochen nach Ablauf des Auslegungszeitraums] schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hausen bei Würzburg oder beim Landratsamt Würzburg, untere Wasserrechtsbehörde, Klingholz, Haus 17, 97232 Giebelstadt, Postanschrift: Postfach, 97067 Würzburg Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamtes einzulegen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
 
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert. Der Erörterungstermin wird vorher ortsüblich bekannt gemacht. Falls mehr als 50 Beteiligte Einwendungen erhoben haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Andernfalls werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
 
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Unterlagen (mit Ausnahme der Prüfvermerke und der Roteintragungen des amtlichen Sachverständigen) können zusätzlich hier eingesehen werden: