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 Flurbegang der Feldgeschworenen

Die Feldgeschworenen der Gemeinde Hausen führen ab Mai 2024 wieder eine Flurbegehung durch. Ziel ist es, mit Hilfe der Grundstückseigentümer, bzw. Pächter, verschobene oder verlorengegangene Grenzsteine von Ackerflächen zu ermitteln und möglichst wiederherzustellen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Verpflichtungen gem. Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke - Abmarkungsgesetz - AbmG – hingewiesen.

Alle Grundstückseigentümer bzw. Pächter werden daher gebeten, in folgenden Lagen die Grenzsteine zu säubern und freizulegen:

Erbshausen: (östlich der Straßen nach Hausen bzw. Hilpertshausen)Fritzäcker, Drescher, Nähe Sulzwiesener Ring, Öhrleinsberg, Ried, Schneegalle, Schlosshügel, Unterhofer Feld

Hausen: (östl. des Ortes, östl. der Straße nach Fährbrück und südl. von Fährbrück)
Gern, Wachteltal, Kühruh, Ruhstatt, Ochsenleite, Richtstätte, Eichelberg, Nähe Fährbrücker Straße, Blauer Hügel, Fährbrücker Grund, Auerschlag, Langes Feld,
Im langen Feld

Rieden: (nordwestl. des Ortes zwischen den Straßen nach Binsbach bzw. Mühlhausen)
Klinge, Ziegelberg, Tannenschlag, Mühlgrund, Buchenberg, Eselpfad, Schülerloch, Gereut

Sollten Grenzsteine ausgerissen oder nicht auffindbar sein, ist dies beim jeweiligen Feldgeschworenen-Obmann oder bei der Gemeinde zu melden. (Obmann Erbshausen: Gottfried Holzinger, Obmann Hausen: Edwin Biedermann, Obmann Rieden: Martin Sauer). Zur Behebung von Abmarkungsmängeln ist es jederzeit möglich, die Feldgeschworenen auch über die Gemeindeverwaltung schriftlich (gerne auch per Mail) zu beauftragen.
Im Zusammenwirken von Grundstückseigentümern bzw. Pächtern, Feldgeschworenen und der Gemeinde sollen Grenzzeichen auch zukünftig erkennbar nachvollzogen werden können, was auch im Interesse aller Grundstücksbesitzer liegen sollte.
 
Wir bitten um Beachtung und danken vorab für die Mitarbeit!